13.05.2024

Achtung Doping – es kann auch Freizeitgolfer treffen

Die Anti-Doping-Regeln gelten für alle Golferinnen und Golfer. Ein sorgfältiger Umgang mit Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln ist deshalb für alle wichtig.

Ein gemütliches Freitagabendturnier unter Freizeitspielern im heimischen Golfclub – inklusive Dopingkontrolle? Was sich wie ein nicht besonders gelungener Witz anhört, kann jederzeit Realität werden. Ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit verdeutlicht, dass auch Amateure damit rechnen müssen, wegen Dopings verurteilt zu werden. Swiss Sport Integrity sprach gegen eine Freizeitgolferin wegen Besitzes und versuchter Anwendung der verbotenen Substanz Dehydroepiandrosteron (DHEA) eine Verwarnung aus und verurteilte sie zu einer Geldzahlung.

Im Rahmen einer Postkontrolle wurde eine an die Freizeitsportlerin adressierte Sendung mit 240 DHEA-Kapseln vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz vorgegeben, verfügte Swiss Sport Integrity die kostenpflichtige Vernichtung dieses Produkts. Die Importeurin konnte keinen medizinischen Grund und kein ärztliches Rezept vorweisen, das den Import von DHEA legitimiert hätte.

Abklärungen bei Importen entscheidend

Deshalb wurde die Amateursportlerin darüber informiert, dass der Besitz und die versuchte Anwendung der verbotenen Substanz DHEA einen potenziellen Verstoss gegen das Dopingstatut von Swiss Olympic darstellen. Eine kurze Recherche hätte gezeigt, dass DHEA ein verbotenes Dopingmittel im Sport ist. Allerdings ist für Swiss Sport Integrity nachvollziehbar, dass die Golferin als Freizeitsportlerin bei der Bestellung nicht an ihre sportlichen Aktivitäten dachte.

Swiss Sport Integrity erliess daraufhin einen Entscheid im Resultatmanagement und stellte fest, dass die Freizeitsportlerin gegen das Dopingstatut verstossen hatte. Insbesondere wurde sie für die versuchte Anwendung und den Besitz als schuldig befunden. Swiss Sport Integrity verwarnte die Freizeitsportlerin und bestrafte sie mit einer Busse von 120 Franken.

Swiss Sport Integrity erinnert aus guten Gründen alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import von Dopingmitteln wie der Substanz DHEA verboten ist, selbst wenn ein Medikament im Ausland erlaubt ist. Es muss immer vorher abgeklärt werden, ob die bestellten Mittel in der Schweiz erlaubt sind. Diese Regeln gelten auch für den Breitensport und damit für alle Golferinnen und Golfer. Es kann stets und öfter als bisher zu Dopingkontrollen kommen – insbesondere bei Turnieren auf nationaler Ebene in allen Alterskategorien. 

Kontrollen sind überall möglich

Swiss Golf bekennt sich vorbehaltlos zu dopingfreiem Sport, unterstützt die Dopingprävention und pflegt eine aktive Zusammenarbeit mit der Stiftung Swiss Sport Integrity. Kontrollen können auch unangekündigt erfolgen und überall durchgeführt werden: am Turnier, zu Hause, beim Training, bei der Arbeit, in der Schule – alles ist möglich. «Wir appellieren an die Eigenverantwortung aller Golferinnen und Golfer», sagt Mireille Schaller, die bei Swiss Golf verantwortlich ist für die Themen Ethik und Doping. 

Das Strafmass reicht je nach Vergehen von einer geringen Busse über eine Sperre im Sport bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Sportlerinnen und Sportler mit einem klaren positiven Befund werden zudem namentlich auf eine Sperrliste gesetzt, die öffentlich einsehbar ist. Es empfiehlt sich stets, die Medikamentenabfrage zu überprüfen, damit man nicht in Gefahr gerät, wegen Supplementen und Nahrungsergänzungsmitteln auf einmal eine Substanz im Körper zu haben, die auf der Dopingliste steht. Eine allfällige Reduktion der Strafe ist nur dann möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass sämtliche Vorsichtsmassnahmen getroffen worden sind, um das Dopingrisiko zu reduzieren. 

Finden Sie heraus, ob ein Medikament verboten ist. Zur Medikamentenabfrage.

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