Allgemeine Geschäftsbedingungen


Version 1.15, gültig ab 01.08.2015 bis Widerruf
Print: Magazin Swiss Golf
 
1. Anwendbarkeit. Die Insertionsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten bzw. seiner Werbeagentur und der Betriebsgesellschaft Golf Suisse Media Sàrl (GSM), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR).

2. Aufträge, Änderungen und Sistierung von Inseraten erbitten wir schriftlich. Sistierungen sind bis zum Anzeigenschluss ohne Kostenfolge möglich. Korrekturabzüge („Gut zum Druck“) werden nur auf Wunsch zugestellt, sofern die Druckunterlagen 3 Arbeitstage vor Annahmeschluss eintreffen. Die Inserate werden auch dann publiziert, wenn das „Gut zum Druck“ noch aussteht. Für reprofähig angelieferte Daten (High-End-PDF) wird kein Probeabzug geliefert.

3. Platzierungswünsche werden unverbindlich entgegengenommen. Für Platzierungsvorschriften wird ein Zuschlag erhoben. Sie sind nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung verbindlich. Kann eine Platzierung aus technischen Gründen nicht eingehalten werden, wird der Inserent informiert und nur der Zuschlag erlassen. Nichterscheinen eines Inserates, falsche Platzierungen sowie verspätete Auslieferung der Zeitschrift infolge technischer Störungen berechtigen weder zur Verweigerung der Zahlung noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

4. Inhalte von Inseraten/Beilagen, Haftung. GSM behält sich vor, Änderungen des Inhalts zu verlangen oder Inserate/Beilagen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Aufträge für Beilagen (Beihefter, Beikleber, Booklets etc.) sind für GSM erst nach Genehmigung eines Musters bindend.
Inserate oder bezahlte PR-Artikel können oben an der Seite mit der Bezeichnung Anzeige resp. Promotion versehen werden, um sie vom redaktionellen Teil abzugrenzen. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Inserate resp. Beilagen verantwortlich und ist für jegliche Ansprüche Dritter haftbar. Er verpflichtet sich, sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu übernehmen.

5. Digitale Ausgabe. Auf der Website www.golfsuisse.ch erscheint die GOLFSUISSE in digitaler Form. Der Auftraggeber erlaubt GSM bis auf Widerruf, seine Inserate auf dieser Website einzuspeisen und zu diesem Zweck allenfalls zu bearbeiten. Der Inserent nimmt zur Kenntnis, dass die Website weltweit angeklickt werden kann. GSM ist für die Verwendung der Inhalte im Internet durch Dritte nicht haftbar. Der Inserent überträgt GSM das Recht, jede Verwertung und Bearbeitung dieser Inserate mit den geeigneten Mitteln zu untersagen.

6. Insertionstarif. Es gelten die jeweils gültigen Preise gemäss Insertionstarif, zuzüglich MwSt. Änderungen der Preise, Rabatte und der MwSt. treten auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft. Der Inserent hat aber das Recht, innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten. Jeder Abschluss (Wiederholungsauftrag) ist nur für Inserate eines einzigen Inserenten bestimmt. Konzerne und Holdinggesellschaften können unter gewissen Voraussetzungen Konzernabschlüsse tätigen. Die Laufzeit eines Abschlusses beträgt 12 Monate.
Veröffentlichungen von redaktionellen Beiträgen können bei der Auftragserteilung nicht zur Bedingung gemacht werden.
Stellt GSM die Herausgabe der GOLFSUISSE während der Vertragsdauer ein, so kann sie ohne Ersatzverpflichtung gegenüber dem Inserenten vom Vertrag zurücktreten. Dies entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate.

7. Druckmaterial, Beleglieferung. Alle gelieferten Daten gelten als Einwegmaterial. GSM kann diese nach dem letzten Erscheinen des Inserates ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Auftraggeber nicht als aufbewahrungs- oder rückgabepflichtig bezeichnet wurden. Ein Vollbeleg wird regelmässig oder mit der Rechnung gratis zugestellt. Zusätzliche Belegexemplare werden verrechnet.

8. Mängel beim Druck. Für Inserate, die infolge fehlender oder ungeeigneter Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen, sowie für Farbabweichungen oder Passerdifferenzen, die durch die Gegebenheiten des Druckverfahrens bedingt sind, kann keine Haftung übernommen werden. Farbnuancen sind im Rahmen einer technisch bedingten Toleranz zu akzeptieren.

9. Fehlerhaftes Erscheinen eines Inserates. Eine Reklamation ist spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt anzubringen. Mangelhaft erschienene Inserate berechtigen in folgenden Fällen zu keiner Preisermässigung oder Gratiswiederholung:
- nicht zeitgerechte Anlieferung der Daten/Unterlagen;
- fehlende, undeutliche oder sonst mangelhafte und ungeeignete Vorlagen, Abweichungen von typografischen Vorschriften;
- Irrtümer aus Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen, Übersetzungsfehler.
Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigt, werden maximal die Insertionskosten erlassen oder in Form einer Gratiswiederholung kompensiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Gegendarstellungsrecht. Gegendarstellungsbegehren zu Inseraten werden von GSM soweit möglich in Absprache mit dem Inserenten behandelt. Der Inserent ist verpflichtet, die im Zusammenhang mit einer Gegendarstellung entstandenen gerichtlichen und anderweitig anfallenden Kosten zu übernehmen.

11. Zahlungskonditionen. Die zu zahlenden Preise und Rabatte ergeben sich aus den jeweils gültigen Mediadaten resp. Auftragsbestätigungen. In der Regel sind alle Rechnungen innert 30 Tagen ohne Abzüge zu begleichen. Die Zahlung kann nur auf das in der Rechnung von GSM bezeichnete Konto erfolgen.
GSM behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung. Das Inserat erscheint dann nur bei Zahlungseingang bis zum Insertionsschluss. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Lausanne.

Online: www.swissgolf.ch

12. Auftragserteilung. GSM vermarktet Werbung von Auftraggebern im Internet auf www.golfsuisse.ch. Die bei der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Preise basieren auf den Mediadaten von GSM in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Soweit in diesen AGB oder der Auftragsbestätigung auf Produktbeschreibungen, Mediadaten und Preislisten Bezug genommen wird, werden diese Bestandteil der Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Ein Vertrag über die Schaltung von Internetwerbung kommt ausschliesslich mit Annahme des Auftrags in Textform (E-Mail) durch GSM zustande. Der Vertrag gilt mit dem von GSM bestätigten Inhalt.
Sowohl GSM als auch der Auftraggeber sind berechtigt, durch verbindliche Erklärung in Textform von Aufträgen zur Schaltung von Werbung bis zu 4 Wochen vor dem ersten Schaltungstermin kostenfrei zurückzutreten.
GSM behält sich vor, vom Auftraggeber zur Schaltung zur Verfügung gestellte Internetwerbung zurückzuweisen, wenn diese nach Einschätzung von GSM gegen geltendes Recht verstösst oder wegen ihrer Herkunft, ihrem Inhalt, ihrer Form oder ihrer technischen Qualität der Veröffentlichung berechtigte Gründe entgegenstehen. Die Zurückweisung einer Werbung wird dem Auftraggeber durch GSM unter Angabe der Gründe mitgeteilt.

13. Bereitstellung der Daten. Soweit nicht anders geregelt, ist der Auftraggeber verpflichtet, GSM bis spätestens 14 Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin das für die Schaltung der Internetwerbung notwendige Material zur Verfügung zu stellen.
Die Internet-Werbeangaben sind gemäss der Weisung in der Auftragsbestätigung zu übersenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen endet mit der gemäss Auftrag letztmaligen Schaltung der Internetwerbung. GSM ist anschliessend zur Vernichtung der Materialien berechtigt.
GSM kann dem Auftraggeber die für die vereinbarte Schaltung geschuldete Vergütung in Rechnung stellen, wenn die Internetwerbung aus Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Schaltung kommt, insbesondere weil Unterlagen gar nicht, nicht rechtzeitig oder fehlerhaft zur Verfügung gestellt wurden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geschaltete Internetwerbung unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und allfällige Fehler unverzüglich innerhalb der ersten Schaltungswoche zu reklamieren. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, gilt ein allfälliger Fehler als genehmigt.

14. Nutzungsrechte. Der Auftraggeber überträgt GSM sämtliche für die Nutzung der Werbung im Internet erforderlichen Urheber- sowie Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte, insbesondere auch das Recht, vorgenannte Rechte auf zur Schaltungsabwicklung beauftragte Dritte zu übertragen. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche für die ordnungsmässige Nutzung der Internetwerbung erforderlichen Urheber- sowie Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte verfügt und sie auf GSM übertragen kann.
Ausserdem steht der Auftraggeber gegenüber GSM dafür ein, dass die Internetwerbung nicht gegen rechtliche, insbesondere auch wettbewerbsrechtliche Bestimmungen und Grundsätze verstösst. Sollte er wegen der Internetwerbung, insbesondere wegen deren Inhalt, von Dritten aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen Gründen in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber GSM von sämtlichen derartigen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei und ersetzt allfällige darüber hinausgehende Schäden (z. B. Kosten notwendiger Rechtsverteidigung).

15. Preise, Zahlungsbedingungen. Analog Punkt 11.