Ethik im Sport
Informieren Sie sich im Folgenden über die Grundprinzipien der Ethik im Sport, ihre nationale Umsetzung durch die Ethik-Statuten des Schweizer Sports sowie über das Meldesystem für Verstöße.
Ethik im Sport besteht darin, die Gesundheit sowie das Wohlergehen der Sportler*innen und die Glaubwürdigkeit des Sports zu schützen. Die Ethik-Charta von Swiss Olympic und des Bundesamtes für Sport (BASPO) hat die Grundlage dafür gebildet. Diese Charta wird mithilfe des Ethik-Statuts des Schweizer Sports in der Schweiz konkretisiert und umgesetzt. Dieses Statut bildet die rechtliche Grundlage für das neue System zur Meldung, Untersuchung und Sanktionierung von Ethik-Verstössen und zur Feststellung von Missständen im Schweizer Sport.
Swiss Golf, seine Mitglieder und alle Personen, die dem Verband zugeordnet werden können, unterstehen dem Ethik-Statut des Schweizer Sports und verpflichten sich, diese einzuhalten (Art. 17 der Statuten von Swiss Golf).
Verstösse gegen das Ethik-Statut
Kapitel 2 des Ethik-Statuts des Schweizer Sports listet die Tatbestände und Handlungen auf, die als Verstösse gegen diese Ethik-Bestimmungen gelten. Sie gliedern sich in vier Typologien oder Kategorien:
Misshandlungen
- Diskriminierung und Ungleichbehandlung;
- Verletzung der psychischen Integrität;
- Verletzung der physischen Integrität;
- Verletzung der sexuellen Integrität;
- Vernachlässigung einer Fürsorgepflicht.
Missbrauch einer Funktion in einer Sportorganisation für private Zwecke oder persönliche Vorteile
- Korruption und Annahme von Geschenken oder anderen Vorteilen;
- Ignorieren von Interessenskonflikten.
Unsportliches Verhalten
Unsportliches Verhalten ist definiert als grobe Verletzungen von fundamentalen Grundwerten des Sports wie Fair Play, Verzicht auf die Annahme von unlauteren Vorteilen und den Einsatz unlauterer Mittel im Wettkampf sowie Respekt und Achtung gegenüber der eigenen Person, den Gegner*innen, den Spielregeln, den Entscheidungen der Schiedsrichter*innen, den Zuschauer*innen, den Tieren und der Umwelt.
Anstiftung, Gehilfenschaft und Versuch von Ethikverstössen
Jede Anstiftung, Gehilfenschaft oder jeder Versuch eines ethischen Verstosses wird als Verstoss gegen das Ethik-Statut des Schweizer Sports betrachtet.
Meldung
Einfache Erklärungen zum Meldeverfahren bei Verstössen gegen das Ethik-Statut des Schweizer Sports oder bei Missbrauch im Sport.
Das Verfahren zur Meldung, Untersuchung und Beurteilung von Ethikverstössen und der Umgang mit Missständen richten sich nach Kapitel 5 des Ethik-Statuts des Schweizer Sports.
Im Rahmen des Golfsports in der Schweiz besteht eine Meldepflicht für :
- Swiss Golf als nationaler Verband, der Mitglied von Swiss Olympique ist ;
- Die Mitgliedsclubs von Swiss Golf ;
- Alle Personen, die in einer Sportorganisation eine besondere Betreuungs- oder Aufsichtsfunktion ausüben (z.B. Personal von Swiss Golf, Personal der Clubs, Trainer, Betreuungspersonal von Sportler*innen, direkte oder indirekte Vorgesetzte des Betreuungspersonals oder Vorgesetzte des Personals von Sportorganisationen, Juniorencaptains, Kapitäne, Vorstandsmitglieder von Swiss Golf, Vorstandsmitglieder der Clubs,...).
Jede andere Person, die dieser Verpflichtung nicht unterliegt und die von einer Verletzung der ethischen Grundsätze oder einem Missbrauch im Sport erfährt, Zeuge oder Opfer eines solchen Vorfalls ist, wird selbstverständlich nachdrücklich aufgefordert, dies zu melden! Dasselbe gilt für die Meldung von Verletzungen der Anti-Doping-Bestimmungen.
Für den Golfsport in der Schweiz gilt, dass jede Person einen Verstoss gegen die Ethik- oder die Anti-Doping-Bestimmungen bei einem Club (durch ein Mitglied, eine*n Mitarbeitende*n, ein Vorstandsmitglied ...), bei einem Turnierveranstalter, bei Swiss Golf (durch eine*n Mitarbeitende*n, eine*n Schiedsrichter*in, eine*n Coach, ein Vorstandsmitglied ...) oder direkt bei Swiss Sport Integrity melden kann. Die Wahl des Kommunikationskanals ist freigestellt, ebenso sind anonyme Meldungen möglich.